AGBs
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
Diese wollen wir einvernehmlich und verständlich erklären, dazu vorab einige Begriffsbestimmungen:
Der Teilnehmer, der Nutzer, der Kunde, einzeln oder als Gruppe = Unser Gast
Hochseilgarten Aschheim GmbH = HSG
Die Nutzung des Hochseilcamps, die Veranstaltung, die Teilnahme = Training
HSG betreibt ein Hochseilcamp, dessen Nutzung Anforderungen an physische und psychische Gesundheit voraussetzt; unser Gast ist sich dessen bewusst.
Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen oder mündlichen Bestätigung zustande.
Dieser Vertrag enthält folgende Regelungen:
1. Zahlung
Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 50 % der Gesamtgebühr fällig, die Restzahlung 7 Tage vor dem Training, eingehend auf das in der Bestätigung angegebene Konto. Bei nicht fristgerechter oder unvollständiger Zahlung kann HSG den Gast vom Training ausschließen, ohne dass ein Erstattungsanspruch entsteht.
Skontoabzug wird nicht gewährt, Zahlungsverzug berechtigt Zinsberechnung von 8% p.a.
2. Rücktritt
Etwaiger Rücktritt ist schriftlich zu erklären, es gelten folgende, pauschalierte Rücktrittskosten: Bis 30 Tage vor dem Training: Keine Kosten; bis 15 Tage vorher 50 %, bis 5 Tage 75 %, bis 1 Tag 90 %; bei Nichterscheinen 100 % der jeweils vereinbarten Gebühr. Tage sind Kalendertage. Maßgebend ist das Eingangsdatum des Rücktrittsschreibens bei HSG.
3. Höhere Gewalt, nicht in Anspruch genommene Leistungen
Wird das Training infolge höherer Gewalt (auch Dunkelheit) erschwert oder gefährdet, ist der Trainer berechtigt über den
Abbruch des Trainings zu entscheiden. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühr.
Nimmt unser Gast einzelne Leistungen nicht in Anspruch oder ist er den Anforderungen aufgrund seiner Leistungsfähigkeit
nicht gewachsen und kann das Training nicht voll oder nur teilweise annehmen, erfolgt keine Gebührenerstattung.
4. Anweisungen der Trainer
Sicherheit ist oberstes Gebot, daher ist den Anweisungen der Trainer uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung,
„Spaßaktionen“ oder nachhaltiger Störung sind wir berechtigt, unseren Gast mit sofortiger Wirkung ohne Erstattungsanspruch
vom Training auszuschließen.
5. Haftung
Das Betreten des Geländes, sowie das Training erfolgen auf eigene Gefahr, die Teilnahme ist ausgeschlossen, wenn unser Gast, gleich aus welchem Grund, körperlich beeinträchtigt ist.
Gesetzliche Vertreter haften für die vertretenen Gäste. Nicht voll geschäftsfähige Gäste sind vom Training ausgeschlossen, es sei denn, es wird vor dem Training eine schriftliche Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter vorgelegt, welche HSG auch berechtigt, verbindliche Anweisungen zu erteilen.
Unser Gast erklärt durch seine Unterschrift vor Trainingsbeginn, dass er körperlich gesund ist und keine berauschenden oder sonstige, die geistige und körperliche Verfassung einschränkenden Mittel, wie Drogen, Alkohol, Medikamente usw. konsumiert hat.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass uns vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird.
HSG haftet nicht für Leistungen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung des Hochseilcamps.
6. Sonstiges
Abreden, von in unserem Prospekt beschriebenen Leistungen oder von obigen Geschäfts-bedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Gegenbestätigung.
Sollte eine der vorgenannten Vereinbarungen unwirksam sein, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Wirkung. Die Partner verpflichten sich, anstatt der unwirksamen Vereinbarung eine solche zu treffen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Gerichtsstand München.
Hochseilgarten Aschheim GmbH
Aschheim, im Mai 2007





